Vollgutachten
Für Fahrzeuge, die keine Typengenehmigung besitzen, muss ein Vollgutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erstellt werden.
Dies kann beispielsweise für folgende Fälle zur Anwendung kommen:
- die Zulassung gebrauchter Importfahrzeuge von außerhalb der EU (z. B. aus den USA oder der Schweiz)
- die Zulassung ältere Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne ABE und EG-/EU-Typgenehmigung
- Die Wiederzulassung von Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren und für die keine Fahrzeugdokumente vorhanden sind
- Neufahrzeuge bestimmter Fahrzeugklassen (Krafträder, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge)
Bringen Sie zur Prüfung bitte folgende Unterlagen mit:
- Herstellerbescheinigung oder das Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle (Beschaffung kann auch über uns erfolgen)
- ausländische Zulassungspapiere, z. B. US-Title
- Prüfzeugnisse zu eventuell vorhanden Umbauten am Fahrzeug
- ggf. weitere Unterlagen, wie z. B. Carfax-Abfrage
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